VERTRIEBSBESCHRÄNKUNGEN
JUGENDSCHUTZ
E-MAIL WERBUNG


Der Betreiber des Online-Shop verpflichtet sich, nur Waren oder Dienstleistungen anzubieten, deren Absatz zweifellos erlaubt ist und sämtliche Vertriebsbeschränkungen zu beachten. Texte und Abbildungen müssen zweifellos innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen liegen.

Der Betreiber verpflichtet sich, durch anerkannte Alterskontrollen sicherzustellen, dass Waren, deren Verkauf nur an volljährige Personen erlaubt ist, nicht an Minderjährige geliefert werden und jugendgefährdende Inhalte Minderjährigen nicht zugänglich sind.

Der Betreiber darf außerhalb einer bestehenden Kundenbeziehung E-Mail-Werbung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers verschicken. Sofern der Online-Shop im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung unaufgefordert absatzfördernde E-Mails verschickt, müssen diese anhand der Betreffzeile als kommerziell zu erkennen sein.

Dem Empfänger solcher E-Mails muss jeweils eine einfache Möglichkeit haben, den Empfang weiterer absatzfördernder E-Mails zu verhindern, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.