DATEN- UND SYSTEMSICHERHEIT

Der Betreiber verpflichtet sich, ein geeignetes IT-Sicherheitskonzept, insbesondere Verschlüsselungstechnologie, Vorkehrungen gegen den Zugriff bzw. Zutritt unberechtigter Dritter und sichere Server einzusetzen, um die Privatsphäre des Verbrauchers zu schützen und Missbrauch zu verhindern.

Der elektronische Transfer von Zahlungsinformationen muss stets verschlüsselt erfolgen. Art und Stärke der Verschlüsselung müssen dem Verbraucher an leicht auffindbarer Stelle mitgeteilt werden.

Eine Übertragung der Zahlungsinformationen ohne Verschlüsselung darf, falls der Verbraucher aus technischen Gründen keine Verschlüsselung nutzen kann, optional angeboten werden.

Vor der Auswahl dieser Option muss der Verbraucher durch einen deutlichen Warnhinweis auf die Gefahren einer unverschlüsselten Übertragung hingewiesen werden.