LEISTUNGSERBRINGUNG
KUNDENSERVICE

Der Betreiber muss den Verbraucher über die Einzelheiten der Leistungserbringung informieren, bei Warenlieferungen insbesondere über regionale Einschränkungen des Liefergebietes, absehbare Nichteinhaltung voraussichtlicher Liefertermine und Nichtlieferbarkeit vergriffener Produkte.

Dienstleister aus den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung müssen die zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung erforderlichen Dokumente rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistung zuschicken oder an geeigneter Stelle hinterlegen.

Online-Dienstleistungen sind zu den vereinbarten Terminen und Bedingungen zu erbringen.

Der Betreiber muss auf eventuelle Vorbehalte, eine gleichwertige Ware zu liefern oder im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern deutlich hinweisen.

Der Betreiber muss Kundenanfragen und –beschwerden stets innerhalb angemessener Zeit beantworten.