VERMITTLER

Betreiber, die den Abschluss von Kauf-, Dienstleistungs- oder Reiseverträgen mit anderen Anbietern vermitteln und selbst nicht Vertragspartner hinsichtlich dieser Leistungen sind, müssen vor Entgegennahme einer Bestellung den Verbraucher an geeigneter Stelle klar und verständlich über folgende Punkte informieren:
 
Den Umstand, dass der Vermittler nicht Vertragspartner hinsichtlich der vereinbarten Leistung ist.

Den Namen und die Anschrift des Vertragspartners der vereinbarten Leistung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der vereinbarten Leistung.

Der Vermittler muss zudem sicher stellen, dass die Leistungsträger die vorgeschriebenen Pflichten erfüllen.